Qualitätsnachweise gemäß § 37,3 SGB XI
Dieser Paragraph dient der Sicherstellung einer qualitativ unbedenklichen Versorgung von Pflegebedürftigen durch Angehörige oder andere Laien.
Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung von Pflegebedürftigen, müssen Angehörige oder Laien, die Pflegegeld beziehen ohne auf die Unterstützung einer pflegerischen Institution zurückzugreifen, zweimal im Jahr einen Pflegedienst konsultieren. Hat der Pflegebedürftige die Pflegestufe III, so ist eine Konsultation in jedem Quartal erforderlich. Das Ziel dieser "Pflegeeinsätze" oder auch "Qualitätssicherungsbesuche" ist einerseits die Aufrechterhaltung eines Mindestpflegestandards und im Falle erkannter Defizite, eine entsprechende Beratung durch den Pflegedienst.
Häufig werden in der Praxis Fragen zur Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken oder Fragen zur Schmerztherapie angesprochen. Auch Leistungen für pflegende Angehörige sind oft ein Thema in diesem Gespräch.
Die Qualitätsnachweise beinhalten:
- Beratung bei Pflegeproblemen
- individuelle Pflegeschulung
Nutzen Sie auch diese Gelegenheit uns anzusprechen.